Die Dubletten können beseitigt werden, indem sie miteinander verschmolzen werden. Sie rufen diese Funktion aus dem Kontextmenü der Person in einem Personenverzeichnis oder aus dem -Menü der Karteikarte auf.
Die Lebensdaten, Dokumente, Ehen und Verknüpfungen zu Eltern und Kindern werden zusammengeführt, wenn Person B auf Person A verschmolzen wird, und dann wird Person B gelöscht. Da die Dubletten auch widersprüchliche Daten enthalten können, müssen Sie entscheiden, welche Datenfelder von Person A und welche von Person B dabei übernommen werden. Dazu öffnet sich eine Oberfläche zur Auswahl der zu übernehmenden Angaben.
In der Lasche Daten werden die Datenfelder und deren jeweiligen Inhalte von Person A und Person B spaltenweise nebeneinander gezeigt. Die Angaben, die übernommen werden sollen, sind in Fettschrift gekennzeichnet. Omega wählt automatisch eine sinnvolle Vorbelegung. Durch Anklicken mit der linken Maustaste können Sie Angaben abwählen oder auswählen. Es ist immer möglich, keine Angaben auszuwählen, sowie entweder die Angabe zu Person A oder die Angabe zu Person B. In manchen Fällen können Sie sowohl die Angabe zu Person A als auch die Angabe zu Person B auswählen. Dabei werden Namen kombiniert und Texte aneinandergefügt. Das Programm verhindert, dass Sie dadurch mehr als die erlaubte Anzahl von Namen in einem Datenfeld haben oder die maximal erlaubte Textlänge in einem Datenfeld überschritten wird.
In den Laschen Ehen und Kinder wählen Sie die Ehen und Kinder aus, die bei der zusammengeführten Person erhalten bleiben. Das Programm verhindert, dass Sie dabei die maximal erlaubte Anzahl von Ehen und Kindern überschreiten.
Dokument 1 bzw. Dokument 2 von Person A und Person B werden grundsätzlich immer aneinandergefügt.
Durch Betätigen der Schaltfläche Verschmelzen wird der Vorgang ausgelöst.
Danach wird die Person mit den zusammengeführten Angaben auf einer Karteikarte geöffnet. Dort sollten Sie nun bei zusammengeführten Texten Feinschliff anlegen, Ehen und Kinder in die richtige Reihenfolge bringen, und dann auch die Position der Person als Kind bei Vater und Mutter überprüfen und die Position der Ehen bei den Ehepartnern begutachten.