Datenschutz

Einleitung

Die Datenschutz-Funktionalität in Omega ermöglicht es dem Anwender, bestimmte Informationen in den Auswertungen nicht auszuweisen, obwohl sie in der Kartei erfasst sind. Die Auslassung von Informationen erfolgt automatisch regelbasiert. Es besteht nicht die Möglichkeit für den Anwender, bestimmte Personen oder familienkundliche Fakten im einzelnen für den Ausweis oder die Auslassung vorzusehen.

Die Funktionalität dient dazu, in der Kartei erfasste personenbezogene Daten, die nicht öffentlich gemacht werden sollen, in für Publikationen bestimmten Auswertungen auszulassen. Die Funktionalität wurde mit Ansprechpartnern bei der Arbeitsgemeinschaft für saarländische Familienkunde e. V., der Vereinigung für die Heimatkunde im Landkreis Saarlouis e. V. und der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. abgestimmt.

Die Funktionalität ist standardmäßig ausgeschaltet und kann in den Omega-Einstellungen zu Auswertungen | Datenschutz | Regel eingeschaltet werden.

Grundsätzlich werden alle in die Auswertung einbezogenen Personen ausgehend von dem gesamten erfassten Datenumfang gemäß den Omega-Einstellungen zu Auswertungen in der Auswertung ausgewiesen. Greift die Datenschutzregel, wird der Umfang des Datenausweises eingeschränkt.

Datenschutzregel

Die Datenschutzregel ist stichtagsbezogen. In den Omega-Einstellungen zu Auswertungen | Datenschutz | Stichtag kann dieser Stichtag eingegeben werden. Üblicherweise stellt man als Stichtag den Tag in der Zukunft ein, zu dem die Veröffentlichung erfolgen soll.

Es kann aus zwei Varianten in den Omega-Einstellungen zu Auswertungen | Datenschutz | Regel ausgewählt werden.

Regel Personenbezogen

Bei dieser Regel unterliegt die Person als solche entweder dem Datenschutz oder nicht.

Dem Datenschutz nicht unterliegen Personen, die zum Stichtag bereits eine bestimmte Zeit lang tot sind. Als tot betrachtet wird eine Person, wenn ihr Todesdatum oder das Begräbnisdatum angegeben ist und länger als die unter Auswertungen | Datenschutz | Personenbezogen | Jahre ab Tod (Vorgabe: 0 Jahre) angegebene Zeitspanne vor dem Stichtag liegt. Sind weder Todesdatum noch Begräbnisdatum erfasst, wird davon ausgegangen, dass die Person bereits verstorben ist, wenn seit der Geburt oder ersatzweise der Taufe mehr als die unter Auswertungen | Datenschutz | Personenbezogen | Jahre ab Geburt (Vorgabe: 110 Jahre) angegebene Zeitspanne vergangen ist. Der Datenschutz greift auch nicht, wenn bei keinem der Ereignisse Geburt, Taufe, Tod, Begräbnis das Datum erfasst ist.

Dies entspricht der Regel auf Seite 27 der Empfehlungen zur Erarbeitung und Gestaltung von Einwohnerbüchern der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e. V.

Regel Ereignisbezogen

Bei dieser Regel unterliegen einzelne familienkundliche Fakten zu einer Person dem Datenschutz oder nicht.

Die Fakten sind wie folgt gruppiert:

  1. Geburt und Taufe mit Datum, Ort und Quellen, sowie Paten. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz, wenn nicht mindestens die Auswertungen | Datenschutz | Ereignisbezogen | Jahre ab Geburt (Vorgabe: 110 Jahre) seit der Geburt oder ersatzweise der Taufe vergangen sind. Der Datenschutz greift nicht, wenn weder bei Geburt noch bei Taufe das Datum erfasst ist.
  2. Ehe mit Daten, Orten und Quellen, sowie Freitextfeld Anmerkung. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz, wenn nicht mindestens die Auswertungen | Datenschutz | Ereignisbezogen | Jahre ab Heirat (Vorgabe: 80 Jahre) seit dem jüngsten Heiratsdatum vergangen sind. Der Datenschutz greift nicht, wenn weder das standesamtliche noch das kirchliche Heiratsdatum erfasst ist.
  3. Tod und Begräbnis mit Datum, Ort und Quellen, sowie Freitextfeld Alter/Todesursache. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz, wenn nicht mindestens die Auswertungen | Datenschutz | Ereignisbezogen | Jahre ab Tod (Vorgabe: 30 Jahre) seit dem Tod oder ersatzweise der Taufe vergangen sind. Der Datenschutz greift nicht, wenn weder bei Tod noch bei Begräbnis das Datum erfasst ist.

Ausschluss vom Datenschutz

Unter Auswertungen | Datenschutz | Signaturen ausschließen kann ein Signaturschema angegebenen werden. Personen mit einer Signatur, auf die dieses Signaturschema passt, unterliegen nicht dem Datenschutz.

Bei der Erstellung von Ortsfamilienbüchern, aber auch bei anderen Auswerteformen ist es damit möglich, Personen zu kennzeichnen, die mit vollen Daten ausgewiesen werden, weil sie beispielsweise einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.

Beispiel: Das Ortsfamilienbuch für den Ort Adorf wird auf der Grundlage der Signatur A erstellt. Alle Personen, die in dem Ort Adorf gelebt haben, werden also mit A signiert. Personen, die dem Datenschutz unterliegen würden, aber einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, erhalten die Signatur A+. Für die Erstellung des Ortsfamilienbuchs wird dann als Signaturschema unter Auswertungen | Auswerteformen | Ortsfamilienbuch | Signaturen einschließen das Signaturschema A* (Buchstabe A gefolgt von beliebigem, auch leerem Rest) gewählt. Unter Auswertungen | Datenschutz | Signaturen ausschließen wird das Signaturschema A+ (Buchstabe A gefolgt von dem Pluszeichen) eingestellt, um die mit einem zusätzlichen Pluszeichen signierten Personen vom Datenschutz auszuschließen.

Ausweis oder Auslassung von Daten (Datenschutzniveau)

Regel Personenbezogen

Greift die Datenschutzregel für eine Person, gibt es abhängig von den Omega-Einstellungen zu Auswertungen | Datenschutz | Personenbezogen | Datenschutzniveau drei Stufen der Auslassung:
  1. Person auslassen

    In den nummerierten Auswerteformen Ortsfamilienbuch, Nachfahrenliste und Stammfolge, nicht aber Ahnenliste und Stammliste, erhält die Person keine eigene Nummer. Damit begründet sie keinen Familienblock und in Nachfahrenlisten und Stammfolgen werden die Nachkommen der Person nicht mehr ausgewiesen. In Listen wird die Person nicht aufgeführt.

    Wenn die Person als Elternteil, Ehepartner oder außerehelicher Partner erscheinen würde, wird der Text Mann oder Frau ausgegeben. Wenn die Person als Kind erscheinen würde, wird der Text Sohn, Tochter oder Kind ausgegeben. Es werden darüber hinaus keine Daten ausgewiesen. Diese generischen Texte werden in Klammern gesetzt, um zu zeigen, dass die Namen vorhanden sind aber wegen Datenschutz unterdrückt wurden.

  2. Daten auslassen

    Es werden der volle Name der Person ausgewiesen sowie ein relevanter Ort, die Religion, und sonst nichts.

  3. Daten verkürzen

    Es werden der volle Name der Person ausgewiesen sowie zu jedem Lebensereignis (Geburt, Taufe, Tod, Begräbnis, standesamtliche und kirchliche Heirat) nur das Jahr und der Ort und sonst nichts.

Sonderfall: wenn in einer ehelichen oder außerehelichen Beziehung auch nur einer der beiden Partner dem Datenschutz unterliegt, werden die Ehedaten gemäß dem vorbeschriebenem Umfang ausgewiesen.

Geschlecht, Signaturen und Kekulenummern werden nicht unterdrückt. Bei Personen, die unterdrückt sind, wird keine Religion ausgewiesen. Das bedeutet in diesen Fällen nicht, dass die Person die standardmäßige Religion gemäß Einstellungen hat.

Regel Ereignisbezogen

Greift die Datenschutzregel für ein Lebensereignis, gibt es abhängig von den Omega-Einstellungen zu Auswertungen | Datenschutz | Ereignisbezogen | Datenschutzniveau zwei Stufen der Auslassung:
  1. Daten auslassen

    Alle familienkundlichen Fakten in der jeweiligen Gruppe (Geburt/Taufe, Heirat, oder Tod/Begräbnis) werden ausgelassen.

  2. Daten verkürzen

    Es werden zu den Lebensereignissen in der jeweiligen Gruppe (Geburt/Taufe, Heirat, oder Tod/Begräbnis) nur das Jahr und der Ort ausgewiesen und sonst nichts.

Hinweise

Bei ereignisbezogener Regel werden für Geburt, Taufe und für Tod, Begräbnis und für kirchliche/standesamtliche Ehe jeweils dieselben Zeitspannen benutzt.

Bei zwischen/und erfolgt die Abfrage auf das spätere Datum.

Daten mit vor, nach, um werden wie exakte Daten behandelt. Das führt bei um und nach möglicherweise zu Ungenauigkeiten.

Das Datum Datenschutz per ist auf den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2047 begrenzt.